Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ICA GmbH, Münchener Str. 2, 86633 München (im
Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz
„KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im
Hinblick auf Verträge über den Erwerb von Lizenzen im Bereich Immobilienvertrieb
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der
ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem
ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden
Bedingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit
dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass hiermit eine Wertung verbunden ist.


2. Leistungen

2.1. Der ANBIETER bietet den Erwerb von Lizenzen im Bereich Immobilienvertrieb an. Der
konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER
und KUNDE.
2.2. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine
Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
2.3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der
Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.4. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Leistungs-, und/oder
Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.5. Bestandteil des Leistungsportfolios des ANBIETERS können Neukundenanfragen sein
(„Leadbudget“). Der KUNDE hat die Mögklichkeit, zusätzliches Leadbudget kostenpflichtig
auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit ANBEITER zu erwerben.


3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren
oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines
Vertrags dar.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich
(insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per
E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die VideoKonferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,
Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff
erhält, an Dritte weiterzugeben.


4. Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung,
sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich USt in gesetzlicher Höhe.
4.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
4.3. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in
jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen
lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.


5. Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und
sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die
gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.


6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen
Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses
erforderlich sind.
6.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten
werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend
leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der
ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
6.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,
Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.


7. Vertragslaufzeit

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit
(Mindestlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die
vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der
jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


8. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen

8.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen
erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
8.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend
„Termin“) ist verbindlich.
8.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN
verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen
im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
8.4. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE
verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch
dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.


9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, CopeCart und PayPal möglich.
9.2. Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem
KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen
(Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
9.3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar
nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine
(SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
9.4. Die Vorabinformation kann dem KUNDEN bis einen Tag vor Lastschrifteinzug übermittelt
werden.
9.5. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder
aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE
schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen
Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut
entstehen.
9.6. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf
elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt
sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art
der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9.7. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden
Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie
an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in
Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu
verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen.
Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass
Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten
sind.


10. Haftung auf Schadensersatz

10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft
oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


11. Datenschutz, Geheimhaltung

11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden
vertraulich behandelt.
11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.


12. Urheberrecht

12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur
Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.
Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS
Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu
machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN,
insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen,
insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und
inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt – im Rahmen des Vertragsverhältnisses und den
damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen – ausgewertet werden dürfen.


13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.


14. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies
umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder
Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.


15. Gerichtsstand, Rechtswahl, sonstige Bestimmungen

15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
aus Verträgen ist München.
15.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet,
unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere
Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt.


Stand: Mai 2024